Information: Verfahrensdauer

Urlaubszeit Juli/August

Das Team der Baurechtsverwaltung Region Vorderland möchte die BürgerInnen der beiteiligten Gemeinden informieren, dass auf Grund der bevorstehenden Urlaubszeit mit einer längeren Kundmachungsfrist (ca. 6 Wochen) bei sämtlichen eingehenden Anträgen zu rechnen ist.

 

Dies bezieht sich auch auf Bescheiderlassungen in "verkürzten Verfahren", die auf Grund der Zustimmung der Nachbarn i.S.d. § 25 Abs. 1 Baugesetz ohne Bauverhandlung durchgeführt werden können.