Information: Verfahrensdauer
Urlaubszeit Juli/August
Das Team der Baurechtsverwaltung Region Vorderland möchte die BürgerInnen der beiteiligten Gemeinden informieren, dass auf Grund der bevorstehenden Urlaubszeit mit einer längeren Kundmachungsfrist (ca. 6 Wochen) bei sämtlichen eingehenden Anträgen zu rechnen ist.
Dies bezieht sich auch auf Bescheiderlassungen in "verkürzten Verfahren", die auf Grund der Zustimmung der Nachbarn i.S.d. § 25 Abs. 1 Baugesetz ohne Bauverhandlung durchgeführt werden können.