Aufgaben der Baurechtsverwaltung

Das Aufgabengebiet der Baurechtsverwaltung Region Vorderland umfasst sämtliche Agenden des Vorarlberger Baugesetzes, die Vergabe der Hausnummer, die Behandlung der Anträge auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer und die Vorschreibung der Kanalgebühren.

1 Allgemeine öffentliche Verwaltung in Bauangelegenheiten

 
1.1 Auskunftserteilungen und allgemeine Informationen im Rahmen Baurecht (Baugesetz)

1.2 Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse und Beiräte – bei relevanten Fragen zum Baurecht – Meinungsbildung

1.3 Mitarbeit bei Veröffentlichungen der Gemeinde in Baurechtsbelangen

1.4 Mitwirkung an gemeindespezifischen Belangen im Bereich Baurecht

 
2 Baurechtliche Aufgabenabwicklung

 
2.1 Baugrundlagenbestimmungen (§ 3 BauG)

2.2 Vorprüfungsverfahren (§ 23 BauG)

2.3 Raumplanungsrechtliche Angelegenheiten im Bauverfahren (§ 22, 35 RPG)

2.4 Bewilligungspflichtige Vorhaben (§ 18 BauG)

   2.4.1 Entgegennahme von Baueingaben – Kontrolle auf Vollständigkeit

   2.4.2 Ermittlungsverfahren: Kundmachung/Ladung – mündliche Verhandlung – Niederschrift

   2.4.3 Berücksichtigung aller landesrechtlichen Vorschriften, die durch die BH im Zusammenhang mit Bauverfahren zu vollziehen sind (z.B. wasserrechtliche / naturschutzrechtliche Vorschriften)

   2.4.4 Entscheidungsverfahren / Bescheiderlassung (Bewilligungsbescheid – Abweisungen – Zurückweisungen, Vorschreibung der Gebühren im Bescheid)

2.5 Anzeigepflichtige Vorhaben (§ 19 BauG)

   2.5.1 Entgegennahme von Bauanzeigen – Kontrolle auf Vollständigkeit

   2.5.2 Ermittlungsverfahren

   2.5.3 Berücksichtigung aller landesrechtlichen Vorschriften, die durch die BH im Zusammenhang mit Bauverfahren zu vollziehen sind (z.B. wasserrechtliche / naturschutzrechtliche Vorschriften)

   2.5.4 Entscheidungsverfahren / Bescheiderlassung (Freigabebescheid – Feststellungsbescheid – Abweisungen – Zurückweisungen, Vorschreibung der Gebühren im Bescheid)

2.6 Laufende Kontrollen (Einmessung Schnurgerüst, Rohbaubeschau, Baufortschrittskontrolle)

2.7 Freigabe bzw. Bewilligung von Planänderungen

2.8 Überprüfung Bauausführung

2.9 Baustatistiken (GWR Online Erfassung)

2.10 Mitteilung über Neubauten und bauliche Veränderungen an das Finanzamt

 
3 Bescheidmäßige Erledigung nach Vorgaben der Gemeinden

 

3.1 Kanalanschlussbescheid (KanalG)

3.2 Wasseranschlussbescheid (WasserversorgungsG)

3.3 Erteilung von Abstandsnachsichten gegenüber Gemeindestraßen (StrG)

3.4 Ausnahmegenehmigung von Teil- und Bebauungsplänen bzw. dem Maß der baulichen Nutzung (§ 35 PRG)

3.5 Ausnahmegenehmigung vom Flächenwidmungsplan (§ 22 RPG)

 

4 sonstige Aufgaben

4.1 Vergabe der Hausnummern

4.2 Behandlung der Anträge auf zeitliche Befreiung der Grundsteuer

4.3 Berechnung und Vorschreibung der Kanalgebühren (Anschlussbeiträge und Ergänzungsbeiträge)