Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber

Erlässe zu Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerbende sind gesetzwidrig

Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juli 2021

 

 

Dienstleistungsscheck seit 1. April 2017

Mit dem Dienstleistungsscheck ist eine Beschäftigung bei Privatpersonen für Hilfstätigkeiten möglich. Der Mindestlohn pro Stunde beträgt 12,34 Euro (Stand 2019).

Hilfstätigkeiten im Quartier

Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen unter Gewährung eines Anerkennungsbeitrags (4 Euro/Stunde). (Zuverdienstgrenze bei Asylwerbern 110 Euro). 

Gemeinnützige Tätigkeit

Hilfstätigkeiten für Bund, Land und Gemeinden sind erlaubt. (4 Euro/Stunde für den Helfer). (Zuverdienstgrenze bei Asylwerbern 110 Euro).

Selbständige Tätigkeit (Liste Freie Gewerbe)

3 Monate nach der Zulassung zum Asylverfahren ist in freien Berufen (ohne Befähigungsnachweis) eine Firmengründung grundsätzlich möglich (Anmeldung eines Gewerbes etc. beachten!).