Verordnung Straßensperre Erlenstraße

Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Grab- bzw. Bauarbeiten wird von 29.4.2024 bis 31.8.2024 die Gemeindestraße „Erlenstraße“ ab Einmündung Treietstraße bis Einmündung „Oberes Ried“ für öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.