Aktuelles

Fertigstellungsmeldung
Meldung der Bauvollendung gemäß § 43 Baugesetz jetzt ONLINE möglich.

Neu geregelt: Baurestmassen - Verwertung und Entsorgung
Mit 1. Jänner 2016 trat im Bauwesen die neue Baurestmassenverordnung (Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. Nr. 181/2015) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist die Förderung der Materialeffizienz und der Kreislaufwirtschaft. Sie gilt für Bau- und Abbruchtätigkeiten und deren Abfälle, der Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen und bestimmten Recycling-Baustoffen bei denen die Abfalleigenschaft laut AWG 2002 endet.

Einreichplanung vs. Energieausweis
Genauigkeit ... gefragter denn je zuvor! Im Zuge der seit 01.01.2008 gültigen Überarbeitung der Bautechnikverordnung und der darin als verbindlich erklärten OIB-Richtlinien 1 - 6 werden an die Einreichpläne neue Anforderungen gestellt.

Liste der Energieausweisersteller
(geographische Suchfunktion)

AGWR II Datenblatt
Baumaßnahmenmeldungen von Neuerrichtungen GWR als Datenbasis für die Einheitsbewertung