Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber
Erlässe zu Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerbende sind gesetzwidrig
Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juli 2021
Dienstleistungsscheck seit 1. April 2017
Mit dem Dienstleistungsscheck ist eine Beschäftigung bei Privatpersonen für Hilfstätigkeiten möglich. Der Mindestlohn pro Stunde beträgt 12,34 Euro (Stand 2019).
Hilfstätigkeiten im Quartier
Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen unter Gewährung eines Anerkennungsbeitrags (4 Euro/Stunde). (Zuverdienstgrenze bei Asylwerbern 110 Euro).
Gemeinnützige Tätigkeit
Hilfstätigkeiten für Bund, Land und Gemeinden sind erlaubt. (4 Euro/Stunde für den Helfer). (Zuverdienstgrenze bei Asylwerbern 110 Euro).
Selbständige Tätigkeit (Liste Freie Gewerbe)
3 Monate nach der Zulassung zum Asylverfahren ist in freien Berufen (ohne Befähigungsnachweis) eine Firmengründung grundsätzlich möglich (Anmeldung eines Gewerbes etc. beachten!).