Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber
Für Asylsuchende ist es kaum möglich, eine Arbeitsbewilligung zu bekommen. Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz dürfen Asylsuchende zwar nach drei Monaten arbeiten, einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang erhalten sie aber erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt wurden bzw. „subsidiären Schutz“ erhalten haben. Trotz aller Hürden gibt es folgende Möglichkeiten:
Überblick des AMS
Dienstleistungsscheck seit 1. April 2017
Mit dem Dienstleistungsscheck ist eine Beschäftigung bei Privatpersonen für Hilfstätigkeiten möglich. Der Mindestlohn pro Stunde beträgt 12,34 Euro (Stand 2019).
Hilfstätigkeiten im Quartier
Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen unter Gewährung eines Anerkennungsbeitrags (4 Euro/Stunde). (Zuverdienstgrenze bei Asylwerbern 110 Euro).
Gemeinnützige Tätigkeit
Hilfstätigkeiten für Bund, Land und Gemeinden sind erlaubt. (4 Euro/Stunde für den Helfer). (Zuverdienstgrenze bei Asylwerbern 110 Euro).
Selbständige Tätigkeit (Liste Freie Gewerbe)
3 Monate nach der Zulassung zum Asylverfahren ist in freien Berufen (ohne Befähigungsnachweis) eine Firmengründung grundsätzlich möglich (Anmeldung eines Gewerbes etc. beachten!).