Dienstleistungsscheck - seit 1. April 2017 auch für Asylwerber/innen

Seit 1. April 2017 ist der Dienstleistungsscheck nicht nur für Österreicher/innen, EU-Bürger und Bleibeberechtigte, sondern auch für Asylwerber/innen zugänglich.

 

Der Grundgedanke des Dienstleistungsschecks ist, Arbeiten in privaten Haushalten wie Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen wie Babysitten aus der Zone der Schwarzarbeit herauszuholen und in einen legalen Rahmen zu betten. Die Bedingungen sind für alle Beteiligten fair: Der Stundenlohn für die Arbeiten wird zwischen DienstgeberIn und ArbeitnehmerIn selbständig ausgehandelt – unter den Mindestlohn darf er aber nicht fallen. Verdienstgrenze ist die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze plus anteilige Sonderzahlungen – sie liegt bei € 651,86 € pro Monat (Stand 2021). Der Mindestlohn pro Stunde beträgt 12,86 Euro (Stand 2021). Die Arbeitnehmer sind selbstverständlich auch unfallversichert. Eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich.

 

 

Damit haushaltsnahe Dienstleistungen in Zukunft noch öfter legal abgesichert werden, wurde der Erwerb des Dienstleistungsschecks in den letzten Jahren deutlich entbürokratisiert und vereinfacht: Der DLS ist problemlos online bestellbar unter www.dienstleistungsscheck.at.

Einmalige Registrierung Formular oder online

Alle Informationen über Anmeldung, Abwicklung, Kauf der Dienstleistungsschecks, Bezahlung mit DLS, Broschüren etc. erhalten Sie durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau. 

 

Bundesgesetzblatt, 31. März 2017

 

Bei Bedarf steht Margot Pires sowohl Auftragnehmern und Auftraggebern gerne vermittelnd zur Verfügung.

Asylwerber, die den Dienstleistungsscheck in Anspruch nehmen, müssen wissen:

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Neuerungen ab 2019 hier.