Dienstleistungsscheck - seit 1. April 2017 auch für Asylwerber/innen, seit 2023 auch für vertriebene Ukrainer/innen zugänglich

 

Der Grundgedanke des Dienstleistungsschecks ist, Arbeiten in privaten Haushalten wie Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen wie Babysitten aus der Zone der Schwarzarbeit herauszuholen und in einen legalen Rahmen zu betten. Die Bedingungen sind für alle Beteiligten fair: Der Stundenlohn für die Arbeiten wird zwischen DienstgeberIn und ArbeitnehmerIn selbständig ausgehandelt – unter den Mindestlohn darf er aber nicht fallen. Verdienstgrenze ist die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze plus anteilige Sonderzahlungen – sie liegt bei € 710,19 pro Monat (Stand 2024). Der Mindestlohn pro Stunde beträgt 15,60 Euro (Stand 2024). Die Arbeitnehmer sind selbstverständlich auch unfallversichert. Eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich (73,20 Euro monatlich).

 

 

Damit haushaltsnahe Dienstleistungen in Zukunft noch öfter legal abgesichert werden, wurde der Erwerb des Dienstleistungsschecks in den letzten Jahren deutlich entbürokratisiert und vereinfacht: Der DLS ist problemlos online bestellbar unter www.dienstleistungsscheck.at.

Einmalige Registrierung online

Alle Informationen über Anmeldung, Abwicklung, Kauf der Dienstleistungsschecks, Bezahlung mit DLS, Broschüren etc. erhalten Sie durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau. 

 

Bundesgesetzblatt, 31. März 2017

 

Bei Bedarf steht Margot Pires sowohl Auftragnehmern und Auftraggebern gerne vermittelnd zur Verfügung.