Baueingabe
Baueingabe jetzt ONLINE möglich
Mit dem Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung- Sammelnovelle (LGBI Nr 4/2022) ist ab 1. Juli 2023 eine digitale Baueingabe möglich.
Aus diesem Grund wurden digitale Formulare seitens der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband und dem Land Vorarlberg für Baueingaben, Bauanzeigen und Planänderungen entwickelt.
Je nach Größe oder Art des Projekts stehen zwei Formulare zur Verfügung:
Baueingabe "kurz"
darunter fallen beispielsweise:
- Errichtung und Änderung von
-
- Geräteschuppen
- Schwimmbädern
- Carports
- Überdachungen
- freistehende Garagen
- Stützmauern
-
- Ortsfeste technische Errichtung wie
-
- Luftwärmepumpe
- Klimageräte
- Windkraftanlage
- Photovoltaikanlagen
-
- Abbruch von Gebäuden
Baueingabe "lang"
darunter fallen beispielsweise:
- Neubau von
-
- Einfamilienhäusern
- Mehrwohnungsgebäuden
- Büro- oder Betriebsgebäude
-
- Zubauten zu bestehenden Gebäuden